Testpflicht

Die neue Corona-Betreuungsverordnung ist nun amtlich gültig. Dies bedeutet, dass nun alle Personen innerhalb des Schulgebäudes zweimal pro Woche getestet werden müssen. Des Weiteren gilt, dass alle positiv-getesteten oder ungetesteten Personen sich nicht mehr auf dem Schulgelände
aufhalten dürfen  ==> Betretungsverbot! Weitere Details und Informationen finden sich im Elternbrief.

Es ist noch nicht klar, wie die Beschulung der Schülerinnen und Schüler ab der kommenden Woche erfolgen soll: Mutmaßlich machen wir weiter mit dem Wechselunterricht (Gruppen wie vor den Ferien mitgeteilt). Falls die Landesregierung anderes entscheidet, so lassen wir Sie das schnellstmöglich wissen.